Die möglichen Folgen der Unisex-Tarife
3. März 2011 von lebensversicherung
Seit gestern wurde per Beschluss vor Gericht festgehalten: Die Tarife für Versicherungen von Mann und Frau dürfen sich in ihrer Höhe nicht mehr unterscheiden. Die EU verlangt von Europas Versicherern also bei Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder private Rentenversicherung einheitliche Tarife für beide Geschlechter. Was die Folgen dieses Beschlusses sein werden, bleibt noch abzuwarten. Eines ist jedoch sicher: billiger werden Tarife jetzt sicher nicht.
Bislang haben Versicherer für weibliche Versicherte in der Regel höhere Beiträge für die private Krankenversicherung oder die Berufsunfähigkeitsversicherung erhoben. Der Grund dafür, war die höhere Lebenserwartung bei Frauen. Wer also als Mann eine derartige Versicherung abgeschlossen hat, musste in der Regel weniger Geld zahlen als Männer. Die Frauen waren also in diesem Punkt ganz klar benachteiligt.
Verbraucherschützer klagen jedoch seit Jahren die ungerechte Behandlung von Mann und Frau an. Frauen werden mit höheren Beiträgen systematisch unterdrückt. Während Männer mit ihren Beiträgen für die Risikolebensversicherung ganz gut davonkamen, erwarteten die Versicherungsgesellschaften von ihren weiblichen Kunden besonders bei der Lebensversicherung, der Pflegeversicherung und der Krankenversicherung viel höhere Beiträge.
Seit Anfang Februar 2011 wurde diese Regelung in einem Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof für unzulässig erklärt. Höhre Tarife für Frauen seien eine klare Benachteiligung und es sei langsam an der Zeit für die Versicherer ihrer Berechnungen an Gleichberechtigung anzupassen.
Was sich auf dem Papier sicherlich ehrenwert und löblich anhört ist in der Realität schwer umzusetzen. Deshalb war die Reaktion auf dieses Urteil von allen Seiten verhalten. Für die Versicherer gehen eine Menge Einnahmen verloren und die Versicherten wollten sich erst Recht nicht freuen, weil es bereits vor der Urteilsverkündung klar war, dass dieser Nachteil, der den Versicherungsgesellschaften entsteht auf den Schultern der zahlenden Kunden ausgetragen wird.
Welche Konsequenzen diese Entschiedung nun haben wird bleibt abzuwarten. Doch mittlerweile ist abzusehen, dass die Tarife steigen werden. Die Versicherungsgesellschaften haben vor einem völlig neuen Berechnungssystem gewarnt. Dieses Berechnungssystem würde einige Zeit dauern und würde den Gesellschaften Millionen kosten. Verbraucherschützer halten den Versicherern übertreibung vor und werfen den Gesellschaften außerdem vor, dass hier nur ein Grund gesucht werde um die Kosten weiter steigen zu lassen.
Eine Kostensteigerung ist hier jedoch nicht unrealistisch. Bei so einer Entscheidung muss damit gerechnet werden, dass die Tarife und die Beitragshöhe nicht den Sätzen der männlichen Versicherten angepasst werden sondern den höheren Beiträgen der Frauen. Eine Lebensversicherung könnte also bald für einen Mann genauso teuer werden wie für eine Frau. Für Frauen würde sich demnach wenig verändern, während Männer deutlich mehr zahlen müssten.
Egal wie der Ausgang und wie die Konsequenzen aus dieser Entscheidung sind: Das Urteil wurde gefällt, die Gesetzesänderung tritt jedoch erst 2012 in Kraft – genug Zeit also um sich eine geeignete Versicherung zuzulegen oder bei einem Versicherer die Kündigung einzureichen.
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