Gerichtsurteil zum Rückkaufswert der Lebensversicherung
2. August 2010 von risikolebensversicherung
Das Oberlandesgericht Hamburg hat kürzlich mit vier Urteilen die Rechte der Kunden im Bereich Lebensversicherung deutlich gestärkt. Dabei ging es hauptsächlich um die Kapitallebensversicherung. Diese Versicherungsform ist eine Kombination aus einer Risikolebensversicherung und einer Fonds-Spar-Lösung.
Grundsätzlich ist es bei einer Lebensversicherung meist nachteilig, wenn diese während der Laufzeit gekündigt wird. Mitunter können hier erhebliche Einbußen durch die vorzeitige Kündigung der Lebensversicherung entstehen. Das Oberlandesgericht Hamburg hat nun mit seinen Entscheidungen (Aktenzeichen: 9 U 233/09, 235/09, 236/09 und 9 U 20/10, neunter Zivilsenat OLG Hamburg) deutlich die Verbraucherrechte beim Vertragsrecht zum Thema Lebensversicherung gestärkt und Vertragsklauseln der Versicherer Deutscher Ring, ERGO (Hamburg-Mannheimer), Iduna und Generali (Volksfürsorge) für unwirksam erklärt.
Von den Urteilen sind in erster Linie Kapitallebensversicherungen, Rentenversicherungen und fondsgebundene Rentenversicherungen – hierbei sind vor allem diejenigen Versicherungen betroffen, die vor 2007 abgeschlossen wurden und frühzeitig gekündigt worden sind.
Da die vertraglichen Klauseln zum Stornoabzug, zur Kündigung und zur Beitragsfreistellung nun richterlich für ungültig erklärt worden sind, kann man sich darauf verlassen, dass man mindestens 40% der eingezahlten Beiträge der Lebensversicherung auch wieder heraus bekommt.
Wahrscheinlich werden die Versicherer nun noch den Gang zum Bundesgerichtshof erwägen um das Urteil noch einmal anzufechten.
Nach Meinung von Risikolebensversicherung Vergleich sollten Sie grundsätzlich keine Kapitallebensversicherung abschließen. Jährlich werden mehr als vier Millionen kapitalbildende Lebensversicherungen gekündigt. Bei sehr vielen dieser gekündigten Verträge verbuchen die Versicherten mehrere Tausend Euro Einbußen.
Die beste Lebensversicherung ist eine Kombination aus Risikolebensversicherung und einer Investment-Lösung, die Ihnen den weiteren Teil der Vorsorge abnimmt aber angemessene Renditen ermöglicht und vor allem auch kündbar ist ohne große Summen zu verlieren. Die klassische Kapitallebensversicherung ist nach Meinung von Risikolebensversicherung Vergleich aus Investment-Sicht nicht empfehlenswert. Schneidern Sie sich lieber Ihre eigene maßgeschneiderte Lösung durch die Kombination einer Risikolebensversicherung mit einer für Sie perfekt geeigneten Investment-Lösung, dann haben Sie mehr davon.
Der Rückkaufswert einer Lebensversicherung ist leider anfangs sehr gering und kann sogar negativ werden. Das heißt, Sie zahlen Beiträge ein und dann müssten Sie noch einmal etwas bezahlen um Ihren Vertrag zu kündigen obwohl Sie schon Beiträge eingezahlt haben. Hier hätten Sie einen negativen Rückkaufswert.
Der Rückkaufswert einer Lebensversicherung ist erst nach Ablauf der regulären Laufzeit positiv und beschert Ihnen in aller Regel eine mäßige Rendite. Hier könnten Sie das Geld theoretisch auch auf einem Tagesgeldkonto liegen lassen und würden vermutlich noch mehr Rendite erwirtschaften. Achten Sie, sofern sie eine Kapitallebensversicherung abschließen möchten, vor allem auf den Rückkaufswert und lassen Sie sich genau dazu beraten, was bei der Kündigung oder einer Beitragsfreistellung alles genau passiert.
Unser Rat: Sichern Sie sich lieber mit einer reinen Risikolebensversicherung ab.
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