Nachberechnung verlangen
30. Juni 2010 von risikolebensversicherung
Lebensversicherungspolicen, die zwischen 1995 und 2001 abgeschlossen wurden und gekündigt oder beitragsfrei gestellt wurden, waren Bestandteil eines Verfahrens vor dem Bundesgerichtshof im Oktober 2005 (Aktenzeichen IV ZR 162/03, 177/03 und 245/03). Demnach muss der Rückkaufswert mindestens 50% des ungezillmerten (um Abschlusskosten geminderten) Deckungskapitals betragen. Da Ansprüche mit dem Ablauf des Jahres 2010 verfallen, lohnt sich die Beantragung einer Nachberechnung für Betroffene sehr, da erhebliche Nachzahlungen möglich sind.
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