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Risikolebensversicherung

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Hier finden Sie einige allgemeine Begriffe, die man kennen sollte, sofern man sich mit dem Thema Risikolebensversicherung auseinander setzt. Auch werden die wichtigsten Abgrenzungen der Risikolebensversicherung zu anderen Versicherungsformen genannt.


Was ist eine Risikolebensversicherung? Im Gegensatz zu anderen Versicherungsformen wie der Kapitallebensversicherung sichert die Risikolebensversicherung nur gegen ein Ereignis ab: Den Tod.

Es gibt unterschiedliche Ausgestaltungsmöglichkeiten einer Risikolebensversicherung, die sich direkt auch auf die Prämien der jeweiligen Policen auswirken. Es kann aus vielen verschiedenen Gründen Sinn machen, eine Risikolebensversicherung abzuschließen. Beispielsweise für gefährdete Berufsgruppen ist es durchaus sinnvoll, eine solche Versicherung abzuschließen um die eigene Familie, die Firma, für die man tätig ist oder auch zum Beispiel Kredite (wie Immobilienkredite o.ä.) durch die Risikolebensversicherung abzusichern.

Rein statistisch gilt fast jeder fünfte Deutsche stirbt noch vor seinem 65. Lebensjahr. Es macht also durchaus Sinn, über eine Risikolebensversicherung diesbezüglich nachzudenken.

Im Todesfall wird die vereinbarte Versicherungssumme (in der Regel mehrere 100.000 Euro) der Risikolebensversicherung an die Hinterbliebenen bzw. die Begünstigten ausbezahlt. Sofern die Versicherungslaufzeit einer Risikolebensversicherung allerdings abläuft ohne dass der Tod des Versicherten eingetreten ist, wird keine Leistung ausbezahlt – hier unterscheidet sich die Risikolebensversicherung von der Kapitallebensversicherung.

Die Beiträge für eine Risikolebensversicherung sind bedeutend geringer als die, die man beispielsweise für eine Kapitallebensversicherung entrichten muss. In der Kapitallebensversicherung wird auch noch Geld angespart. Hier kommt es auch zu einer Auszahlung, wenn der Todesfall nicht eintritt (im Gegensatz zur Risikolebensversicherung). Neben Verwaltungs- und Vertriebskosten zahlt man also bei der Kapitallebensversicherung auch noch einen Sparbetrag ein – bei der Risikolebensversicherung zahlt man neben den Vertriebs- und Verwaltungskosten lediglich eine Risiko-Prämie, die von den Lebensumständen (Raucher/Nichtraucher, riskante Hobbies, Alter, Gesundheitszustand usw.), der Vertragslaufzeit und der Höhe der Versicherungssumme abhängig ist.

Man kann eine Risikolebensversicherung mit einem widerruflichen und einem unwiderruflichen Bezugsrecht abschließen. Sofern das Bezugsrecht der Risikolebensversicherung widerruflich ist, kann der Begünstigte jederzeit vom Versicherten geändert werden. Beim Abschluss einer Risikolebensversicherung mit unwiderruflichem Bezugsrecht ist eine Änderung des Begünstigten nur noch mit dessen Einverständnis durchführbar.

Von den meisten Versicherern werden bei der Risikolebensversicherung Brutto- und Nettobeiträge ausgewiesen. Der Netto-Beitrag bei der Risikolebensversicherung ist derjenige Beitrag, den Sie an den Versicherer tatsächlich zu entrichten haben. Dieser ist oft wesentlich geringer als der Brutto-Beitrag. Die Differenz zwischen Brutto- und Nettobeitrag kommt dadurch zustande, dass Sie als Kunde einer Risikolebensversicherung automatisch an einer Gewinn-Beteiligung teilnehmen. Sofern also die Versicherungsgesellschaft, die Sie versichert, Gewinne macht, werden Sie daran beteiligt, indem Sie geringere Beiträge für Ihre Risikolebensversicherung zu entrichten haben. Diese Gewinne entstehen beispielsweise dadurch, dass die Versicherungsgesellschaft doch geringere Kosten hat als ursprünglich geplant und / oder sich die Sterblichkeit der Versicherten günstiger entwickelt als vorhergesehen. In der Regel kann der anfangs veranschlagte Netto-Beitrag der Risikolebensversicherung nicht über die gesamte Laufzeit garantiert werden – es ist also möglich, dass hier auch höhere Kosten auf Sie zukommen, wenn sich die genannten Rahmenbedingungen schlechter entwickeln als vorhergesehen.

Grundsätzlich ist es nicht zwingend nötig, dass Versicherungsnehmer und versicherte Person bei der Risikolebensversicherung identisch sind. Die versicherte Person ist diejenige Person, deren Tod die Zahlung der vereinbarten Versicherungssumme auslöst. Versicherungsnehmer (= Beitragszahler) der Risikolebensversicherung kann aber auch zum Beispiel eine von der versicherten Person verschiedene Person sein, die die Risikolebensversicherung also für eine andere Person abschließt. Das Ableben des Versicherungsnehmers ist in dem Fall, dass Versicherungsnehmer und versicherte Person nicht die gleichen Personen sind, nicht durch die Risikolebensversicherung versichert.

Im Kündigungsfall erhalten Sie keinerlei Leistung aus Ihrer Risikolebensversicherung zurück. Es handelt sich hierbei nicht um ein Sparprodukt sondern einzig und allein um eine Risiko-Absicherung. Der Versicherer trägt das Risiko, dass Sie sterben und zahlt für den Fall, dass Ihr Ableben tatsächlich eintritt, die volle Versicherungssumme der Risikolebensversicherung an Sie aus – auch, wenn Sie zum Beispiel erst einen Beitrag geleistet haben. Ihr Beitrag zur Risikolebensversicherung setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: Dem Risikobeitrag und dem Kostenbeitrag. Die Kosten fallen für den Abschluss, die Verwaltung usw. Ihres Vertrages an und der Risikobeitrag wird vollständig für die Auszahlung der Versicherungssummen an die verschiedenen Versicherten der Risikolebensversicherung ausbezahlt.

Einer der wichtigsten Punkte bei der Risikolebensversicherung ist die Versicherungssumme. Darunter versteht man den Betrag, der im Todesfall an die Begünstigten ausbezahlt wird. Dieser liegt in der Regel bei der Risikolebensversicherung zwischen 10.000 und 500.000 Euro. Um hier eine Orientierungshilfe zu erhalten, sollten Sie ungefähr das dreifache Ihres Brutto-Jahreseinkommens annehmen (sofern Sie keine Kinder im Haushalt haben). Bei einem Haushalt mit Kindern rät die Stiftung Warentest, dass man in etwa das Fünffache des Brutto-Jahreseinkommens durch eine Risikolebensversicherung absichern sollte. Zur Absicherung eines Darlehens sollten Sie die Darlehens-Summe als Versicherungssumme Ihrer Risikolebensversicherung veranschlagen – hier sollten Sie aber zusätzlich auch die Möglichkeit des Abschlusses eines zusätzlichen Vertrages prüfen. Paare sollten sich grundsätzlich gegenseitig durch eine Risikolebensversicherung absichern. Hierbei ist zu beachten, dass sowohl der Ausfall der Person, die den Haushalt führt, als auch der Ausfall der Person, die das Einkommen erwirtschaftet, gleichermaßen problematisch sein kann, da im Todesfalle beispielsweise zur Haushaltsführung auf teure Dienstleister wie Tagesmütter oder Haushaltshilfen zurück gegriffen werden müsste.

Risikolebensversicherungen werden mit einer festgelegten Laufzeit abgeschlossen. Diese ist durch eine Untergrenze von fünf und eine Obergrenze von 50 Jahren festgelegt. Das maximale Alter zum Laufzeitende der versicherten Person darf 100 Jahre bei der Risikolebensversicherung nicht überschreiten. Sie sollten die Risikolebensversicherung und deren Laufzeit auf jeden Fall an Ihre Bedürfnisse bzw. die Bedürfnisse Ihrer Hinterbliebenen anpassen. Sie sollten sich so lange absichern, bis Ihr Ableben für Ihre Hinterbliebenen finanziell verkraftbar wäre, bis also Ihr Vermögensaufbau abgeschlossen ist und keine finanziellen Verpflichtungen mehr bestehen. Eltern sollten sich solange gegenseitig durch eine Risikolebensversicherung absichern, bis ihre Kinder finanziell auf eigenen Füßen stehen, also ins Berufsleben gestartet sind. Von der Lebenssituation unabhängig sollten Darlehen bis zum Ende ihrer jeweiligen Laufzeit durch eine Risikolebensversicherung abgesichert werden.

Grundsätzlich werden Risikolebensversicherungen in zwei Varianten angeboten: Mit gleichbleibender oder fallender Versicherungssumme. Letztere Variante ist zum Beispiel sinnvoll als Restschuldversicherung zur Hypothekenabsicherung o.ä., während die erste Variante hauptsächlich dafür gedacht ist, Familienmitglieder abzusichern (klassische Risikolebensversicherung). Bei der Absicherung mit fallender Versicherungssumme reduziert sich die im Todesfall ausgeschüttete Leistung im Laufe der Zeit immer weiter. Diese Variante ist natürlich günstiger für Sie als die mit gleichbleibendem Versicherungsschutz.

Letztlich können Sie auch wählen, wie Sie Ihre Beiträge für die Risikolebensversicherung bezahlen – möglich ist es, die Beiträge monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder auch jährlich zu entrichten. Sie sollten nur bei höheren Versicherungssummen auf eine monatliche Zahlweise zurück greifen, da die Kosten Ihrer Risikolebensversicherung durch die häufigeren Zahlweisen steigen.

Ein wesentlicher Faktor für die Höhe der zu entrichtenden Beiträge zur Risikolebensversicherung ist das Alter der zu versichernden Person. Wenn Sie noch jung sind, zahlen Sie erheblich weniger in die Risikolebensversicherung als wenn Sie bereits in fortgeschrittenem Alter sind. Auch spielt es eine entscheidende Rolle, ob Sie rauchen oder nicht. Als Nichtraucher gilt man, wenn man in den vergangenen 12 Monaten keine Zigarette geraucht hat. Sofern man mit dem Rauchen anfängt, ist dies der Versicherung unverzüglich mitzuteilen, damit man in den Raucher-Tarif wechseln kann. Da Rauchen das Todesrisiko erheblich steigert, ist es für Raucher wesentlich teurer, eine Risikolebensversicherung abzuschließen.

Auch das Geschlecht spielt eine Rolle. Während Frauen vergleichsweise günstig durch eine Risikolebensversicherung versichert werden, zahlen Männer hier wesentlich mehr, da Männer statistisch höher belastet sind als Frauen und früher sterben.

Sofern Sie eine besonders hohe Versicherungssumme (höher als 300.000 Euro) durch Ihre Risikolebensversicherung abschließen möchten, ist es nötig, ein ärztliches Gutachten einzuholen, damit die Versicherung Ihr Sterberisiko besser kalkulieren kann.

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